VG Pfreimd

Seitenbereiche

Kontrast
Kontrast

Schriftgröße

Seiteninhalt

Formulare der VG Pfreimd

  • Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde ( § 19 BMG)
    Auszug aus § 19 Abs. 1 Satz 1 und 2 BMG
    Mitwirkung des Wohnungsgebers

    (1) Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 genannten Frist zu bestätigen.

 

 

Weitere Informationen

Kontakt

Marienplatz 2
92536 Pfreimd

Tel.: 09606 889-0
Fax: 09606 889-50