VG Pfreimd

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Meldeamt-Online

Hier können Sie jederzeit die unten genannten Dienste der Verwaltungsgemeinschaft Pfreimd in Anspruch nehmen:

Passangelegenheiten

 

 

 

 

Online-Antragstellungen

 

 

Änderung Wohnungsstatus

  • Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde ( § 19 BMG)
    Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- und Abmeldung mitzuwirken. Hierfür hat er oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Abs. 1 oder 2 genannten Fristen (2 Wochen) zu bestätigen.

Gewerbeangelegenheiten

Sonstige Onlineanträge

Weitere Informationen

Kontakt

Marienplatz 2
92536 Pfreimd

Tel.: 09606 889-0
Fax: 09606 889-50